Jeder persönlich haftenden Gesellschafter vertritt einzeln, mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - in Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - in Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.