| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftendene Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäften zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |