| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln, mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |