Jeder Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Komplementärin und ihre Gesellschafter sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ABC-proligna GmbH mit Sitz in Großenehrich vertritt die Gesellschaft allein. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von Beschränkungen des § 181 BGB befreit.