Handelsregister A des Amtsgerichts Jena
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 301378
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
"Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau"
b)
Ilmenau
c)
(1) Der Verband hat die Aufgabe, die
Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer
mit Trinkwasser und Betriebswasser zu
versorgen und die Abwasserentsorgung,
soweit deren betreiben dem Verband obliegt,
zu gewährleisten. Die Übernahme und der
Neubau von örtlichen Verteilernetzen und
Entsorgungsanlagen ist auf Antrag möglich.
Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er: 1 a)
Wasser zu beschaffen und
Wasservorkommen zu erschließen. 1 b)
Wasserversorgungsanlagen
(Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-,
Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen)
zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu
erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu
verwalten. 1 c) Abwasserbeseitigungsanlagen
zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu
betreiben, zu unterhalten und zu verwalten,
soweit sie für die Ableitung und Reinigung von
Abwasser aus dem Gebiet seiner
Verbandsmitglieder notwendig sind. 1 d) die
Dimensionierung aller Anlagen hat so zu
erfolgen, daß eine ausreichende und stabile
Ver- und Entsorgung gewährleistet ist. 1 e)
Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen der
Möglichkeiten bereitzustellen. (2) Zur
Sicherung seiner Geschäftstätigkeit hat der
Verband die Aufgabe, die Übertragung der
Eigentumsanteile an der Südthüringer
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
GmbH an den Verband zu erwirken. (3) Der
Verband kann über Abs. (1) hinaus
wasserwirtschaftliche Aufträge für die
a)
Der Verbandsvorsitzende vertritt allein und darf
Rechtsgeschäfte mit isch selbst oder als Vertreter
Dritter abschließen.
b)
Verbandsvorsitzender:
Seeber, Gerd-Michael, Ilmenau, *XX.XX.1949
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts
a)
13.02.2006
Gauer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.07.2001.
Dieses Blatt ist unter
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit auf EDV
umgeschrieben und von
Amts wegen berichtigt
worden und dabei an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 34, 54 SB.
Abruf vom 20.05.2024
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Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 301378
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Verbandsmitglieder und für das Land
Thüringen durchführen und fördern, und die
Verwaltung und Betriebsführung für Wasser-
und Abwasserverbände übernehmen. (4) Die
Verbandsmitglieder verzichten auf eigene
Betätigung hinsichtlich der Aufgaben, die sie
dem Verband übertragen haben. Insofern
verzichten sie auch auf die Satzungshoheit in
Bezug auf die dem Verband übertragenen
Aufgaben. (5) Der Verband hat weiter die
Aufgabe, die mögliche Bildung
leistungsfähigerer Einheiten sowie die
notwendige Entflechtung von
Vermögensanteilen zu unterstützen. (6) Der
Verband arbeitet nach den Vorschriften des
kommunalen Eigenbetriebes. (7) Der Verband
kann aufgrund von Vereinbarungen Städte-
und gemeindeeigene Ortsnetze für die Ver-
und Entsorgung von Trink-, Betriebs- und
Abwasser betreiben, warten und unterhalten.
(8) Der Verband kann sich an anderen
Wasserversorgungsunternehmen beteiligen
sowie Vasserbelieferungs- und
Wasserbezugsverträge mit solchen
abschließen. (9) Mitglieder und Abnehmer
haben Anspruch auf die im Wirtschaftsplan
festgesetzte maximale Wassermenge je Tag
an Spitzenverbrauchstagen.
2
b)
Ausgeschieden:
Verbandsvorsitzender:
Seeber, Gerd-Michael, Ilmenau, *XX.XX.1949
Bestellt:
Verbandsvorsitzender:
Dr. Schultheiß, Daniel, Ilmenau, *XX.XX.1980
a)
27.02.2020
Bitter
3
c)
Der Verband hat die Aufgabe, die
Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer
mit Trinkwasser und Betriebswasser zu
a)
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach
außen.
a)
Satzung vom 23.05.2002.
Die Verbandsversammlungen vom 28.11.2005, 27.11.2006,
a)
22.04.2021
Bitter
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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versorgen und die Abwasserentsorgung,
soweit deren Betreiben dem Verband obliegt,
zu gewährleisten. Die Unterhaltung und
Reinigung der zu den öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen gehörenden
Regenwasserabläufen und Sinkkästen obliegt
den Trägern der öffentlichen
Verkehrsanlagen.
Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er:
a) Wasser zu beschaffen und
Wasservorkommen zu erschließen.
b) Wasserversorgungsanlagen
(Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-,
Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen)
zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu
erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu
verwalten.
c) Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen,
zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und
zu verwalten, soweit sie für die Ableitung und
Reinigung von Abwasser aus dem Gebiet
seiner Verbandsmitglieder notwendig sind.
d) die Dimensionierung aller Anlagen hat so
zu erfolgen, dass eine ausreichende und
stabile Ver- und Entsorgung gewährleistet ist.
e) Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen
der Möglichkeiten bereitstellen.
f) die Übernahme von örtlichen
Verteilernetzen und Entsorungsanlagen ist auf
Antrag möglich.
08.12.2006, 18.12.2007, 24.09.2009, 19.09.2013, 23.10.2014,
19.10.2015, 25.06.2018 haben die Satzung geändert.
Die Verbandsversammlung vom 09.03.2020 hat die 14.
Änderungssatzung beschlossen.
Es wurde u.a. geändert: Verbandsmitglieder, Verbandsgebiet (§
2), Verbandsaufgaben (§ 3), Vertretungsregelung (§ 17).
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