Satzung vom 10.08.1998 zuletzt geändert am 19.07.2005
Eintragungstext
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 04.02.2000. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die Änderung der §§ 5, 12, 14, 15, 18, 24 bis 31 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 29.04.2008 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 11, 12 und 14 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhaltnisse (011)
Text
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16.07.2009 (GVBL. für das Land Hessen, Teil I, Seite 256), in Kraft getreten am 31.08.2009, mit der Investitionsbank Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42718) verschmolzen. Dabei wurde § 5 (Geschäfte) der Satzung geändert.
Eintragungstext
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5
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 5, 6, 8, 10, 12, 13, 18, 24-29 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 11.09.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Geschäfte), 8 (Zusammensetzung der Trägerversammlung), 10 (Sitzungen der Trägerversammlung), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), 13 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 18 (Vertretung), 24 (Rechtsform, Name), 25 (Aufgaben), 26 (Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss), 27 (Verwaltung), 28 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) sowie die Aufhebung der §§ 6 (Deckung der Schuldverschreibungen) und 29 (Abweichende Amtszeiten des Verwaltungsrates) beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 29.06.2012 hat nach Anhörung des Verwaltungsrates die Änderung der §§ 3, 4, 5, 8, 10, 11, 14, 15 und 29 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 24.09.2012 hat die Änderung der §§ 8, 11 und 29 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 11 (Zusammensetzung - Verwaltungsrat), 13 (Sitzungen), 14 (Ausschüsse) und 15 (Risiko- und Kreditausschuss) sowie die Aufhebung des § 29 (Übergangsbestimmung für den Verwaltungsrat) beschlossen.
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung der §§10 (Sitzungen - Trägerversammlung), 13 (Sitzungen - Verwaltungsrat), 15 (Risiko- und Kreditausschuss) und 17 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in §§ 9 (Zuständigkeit), 11 (Zusammensetzung - Verwaltungsrat), 12 (Zuständigkeit - Verwaltungsrat), 13 (Sitzungen - Verwaltungsrat), 16 (Zusammensetzung - Vorstand) und 24 (Rechtsform, Name) beschlossen.
Eintragungstext
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5
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 11.12.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung Trägerversammlung), 9 (Zuständigkeit Trägerversammlung) und 11 (Zusammensetzung Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
(1) Der Bank obliegen insbesondere die Aufgaben einer Sparkassenzentral-, einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Aufgaben einer Kommunal- und einer Staatsbank in den Ländern Hessen und Thüringen. Die Bank kann auch in weiteren Ländern Sparkassenzentralbankfunktionen übernehmen. (2) Als Sparkassenzentralbank verwaltet die Bank insbesondere die Liquiditätsmittel der Sparkassen in den in Abs. 1 genannten Ländern durch eine geeignete Anlagepolitik und stellt den Sparkassen angemessene Liquiditätskredite bereit. Des Weiteren obliegen ihr in Zusammenarbeit mit den Sparkassen die sich aus dem Verbund ergebenden Geschäfte. (3) Als Kommunal- und Staatsbank besorgt die Bank bankmäßige Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Länder Hessen und Thüringen, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, die diesen nahe stehen, und unterstützt sie mit ihrer Geschäftstätigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. (4) Die Bank kann für die Länder Hessen und Thüringen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung treuhänderische und Aufgaben der öffentlichen Förderung übernehmen. Für den Bereich der öffentlichen Förderung, insbesondere des Wohnungswesens und Städtebaues, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Umweltschutzes, werden die Aufgaben durch bei der Bank in Hessen und Thüringen gem. Art. 8 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen eingerichtete Geschäftsbereiche wahrgenommen. Näheres regeln die §§ 24 bis 28. (5) Die Bank betreibt eine Bausparkasse insbesondere in den Ländern Hessen und Thüringen nach den Vorschriften des Gesetzes über Bausparkassen unter der Bezeichnung "Landesbausparkasse Hessen-Thüringen" als rechtlich unselbstständige Einrichtung. Für die Bausparkasse sind ein gesonderter Jahresabschluss und ein Lagebericht aufzustellen. (6) Die Bank kann Bankgeschäfte aller Art und weitere im kreditwirtschaftlichen Bereich übliche Dienstleistungen und Geschäfte betreiben, soweit die Bankgeschäfte und weiteren Dienstleistungen und Geschäfte unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung der Bank dienen. Sie kann in diesem Rahmen Beteiligungen eingehen, eigene selbstständige Einrichtungen schaffen sowie bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. (7) Die Bank ist berechtigt, Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. (8) Im Rahmen ihrer Aufgaben kann die Bank Mitgliedschaften an Verbänden und anderen Organisationen eingehen. (9) Die Geschäfte der Bank sind unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze zu führen. Dabei sind allgemein wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen und die Belange der Sparkassen und der Kommunen zu fördern. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrages der Bank ist die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.