| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Soweit ein gesetzlicher Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen darf, gilt diese Befreiung auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und dem Geschäftsführer und/oder von diesem vertretenen Dritten andererseits. |