| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, wobei ihre Geschäftsführer nur Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen dürfen. |