| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter, soweit die Vertreter als Organ der persönlich haftenden Gesellschafterin die Befugnis hierzu haben, dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |