| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter allein ermächtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie ihre Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |