| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat immer nur eine einzige persönlich haftende Geselleschafterin, die die Gesellschaft jeweils allein vertritt. Die persönlich haftende Gesellschaft sowie deren gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |