| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft und mit den Kommanditisten und mit anderen Kommanditigesellschaften, an denen die persönlich haftenden Gesellschafter als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt sind, befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |