| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Mehrere persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter und sofern es sich bei einem persönlich haftenden Gesellschafter um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt auch deren Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. |