| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der jeweilige Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften handelt, deren persönlich haftende Gesellschafterin die persönlich haftende Gesellschafterin ist. |