| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft, mit den Kommanditisten und mit anderen Kommanditgesellschaften, an denen die persönlich haftende Gesellschafter als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt sind, befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |