| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der jeweilige persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Der jeweilige persönlich haftende Gesellschafter ist für Rechtsgeschäften zwischen sich, der Gesellschaft und den Kommanditisten befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |