| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter, die zugleich Kommanditisten sind, dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |