| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin dürfen die Gesellschaft auch vertreten bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter. |