| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Organe dieser persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft abzuschließen. |