| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 21.06.2023 (AZ: 1 IN 151/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.06.2023 (AZ: 1 IN 151/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. |
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