| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf im Verhältnis zur Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin dürfen im Verhältnis zur Gesellschaft Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. |