| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen -und zwar auch insoweit, als er mit der Komplementärin der KG Geschäfte für und gegen die KG abschließen will-
mit der Befugnis Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu veräußern und zu belasten |