| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstandes: Die Mitgliederversammlung - Delegiertenversammlung - beschließt über Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum; der Mitgliederversammlung - Delegiertenversammlung - obliegt die Genehmigung von Verträgen mit anderen Zucht- und Vermarktungsorganisationen, welche wiederkehrende Leistungen für den Verband - Verein - bzw. das Handelsgeschäft begründen. |