Die MR Grundstücksverwaltung GmbH und ihre Geschäftsführer haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken