| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Dies gilt für alle Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft sowie zwischen der Kommanditgesellschaft und den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin. |