| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten, insbesondere der persönlich haftenden Gesellschafterin, uneingeschränkt zu vertreten. |