| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen; die Organe nur insoweit, als sie gleichzeitig bei der Matscheck Verwaltungsgesellschaft mbH von diesen Beschränkungen befreit sind. |