| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch jeden persönlich haftenden Geellschafter einzeln vertreten. Jeder persönlich haftende Geellschafter und seine vertretungsberechtigten Organe sind befugt, im Namen der Geellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |