| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 12.04.2022 (AZ: 8 IN 19/22) ist die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270e InsO aufgehoben worden Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek am 01.05.2022 (AZ: 8 IN 19/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. |
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