| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die jeweiligen Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen. |