| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie ggfls. ihre jeweiligen Vertretungsorgane haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |