| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 17.08.2016 - 46 IN 82/16 - ist der Schuldnerin gem. § 21 II Nr. 2, 1. Alt. InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg am 26.09.2016 (AZ: 46 IN 82/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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