| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Geselschafter vertritt einzeln.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |