| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |