| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter stets einzeln ermächtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |