| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter und ggfls. ihre Geschäftsführer haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |