| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Soweit es sich bei den persönlich haftenden Gesellschaftern um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, sind deren Geschäftsführer ebenfalls befugt, Rechtgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |