| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Soweit die persönlich haftenden Gesellschafter keine natürlichen Personen sind, werden sie durch ihre Organe vertreten, die ebenfalls befugt sind Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |