| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Soweit es sich nicht um natürliche Personen handelt, werden die persönlich haftenden Gesellschafter durch ihre Organe vertreten, die ebenfalls Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen dürfen. |