| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Werkleiter und dem Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |