Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen