Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die persönlich haftenden Gesellschafter können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.