Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts von der Ulrich Grocholl oHG, Inhaber Tobias und Sebastian Grocholl im
Betrieb des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.