| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter sowie dessen gesetzliche Vertreter haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, § 181 1. Alt. BGB. |