| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschaft vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann beschlossen werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |