| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter.
Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln.
Persönlich haftenden Gesellschaftern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Handelt es sich bei der persönlich haftenden Gesellschafterin um eine GmbH, ist diese und deren Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |