HRA 1899 AG Kiel · aktuell
Strukturierte Informationen
Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
015
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
X1517R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
HRA 1899 PL
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Kiel
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
00:24:30
Abrufdatum
2024-12-24
Letzte Eintragung
2023-10-17
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2010-10-05
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2005-06-13
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2010-10-05
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt allein.
Gegenstand
(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist:
a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg;
b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird;
c) die Wasserversorgung in der Stadt Lütjenburg;
d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird.

Zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen.

Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die § 101 und 102 GO gelten für das Kommunalunternehmen entsprechend.

(2) Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmen, auch im Wege der Aufgabenerledigung, ohne selbst Träger der Aufgabe zu werden.

Die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum 31.12.2030 befristet.
Die Stadtvertretung kann die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In diesen Fällen erfolgt die Rückabwicklung bis zum 31 .12. des auf den Widerruf folgenden Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht zulässig.
Status Rechtstraeger › Code
001