| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie ihre jeweiligen organschaftlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |