Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden, so sind jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter oder ein persönlich haftender Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die persönlich haftenden Gesellschafter können ermächtigt werden Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertritter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen