| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der für sich geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft ebenfalls von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |